Aufgrund der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge wird die Oberaufsicht künftig ausserhalb der Verwaltung angesiedelt und neu von einer Kommission wahrgenommen. Deren neuer Präsident ist Pierre Triponez.
| Roland A. Müller
Der Bundesrat hat die Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die zentralen Elemente der Reform sind die Verbesserung von Transparenz, Governance und Unabhängigkeit. Zudem soll zur Stärkung und Neuordnung des Aufsichtssystems die berufliche Vorsorge künftig von einer ausserhalb der Verwaltung angesiedelten Kommission beaufsichtigt werden. Der Bundesrat hat Pierre Triponez zum Präsidenten der Oberaufsichtskommission gewählt. Deren Mitglieder werden im Herbst bestimmt.
Kommission wird Anfang 2012 operativ tätig
Das Pensum des FDP-Nationalrats und ehemaligen Gewerbeverband-Direktors Triponez beträgt 60%. Er nimmt seine Tätigkeit am 1. August auf und wird bei den Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten mitwirken. Die Kommission soll ab dem 1. Januar 2012 aktiv werden, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bekannt gab.
Personell können die Oberaufsichtskommission und das Sekretariat mit maximal 25,5 Stellen besetzt werden. Das seien deutlich weniger Stellen als in der Botschaft vorgesehen waren, schreibt das EDI. Dadurch könnten die Kosten pro versicherte Person gegenüber der Vernehmlassungsvorlage von 1 Franken auf 80 Rappen pro Jahr gesenkt werden.
Für einheitliche Aufsichtspraxis
Basis für die Einsetzung der Kommission ist die vom Parlament im Frühling 2010 verabschiedete Strukturreform. Darin wurde festgelegt, dass die bis jetzt vom Bundesrat bzw. vom Bundesamt für Sozialversicherungen ausgeübte Oberaufsicht neu einer ausserparlamentarischen Kommission zugewiesen wird. Aufgabe der Oberaufsichtskommission wird es laut EDI sein, für eine einheitliche Aufsichtspraxis der kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden zu sorgen.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.