Die beiden Räte nahmen die Managed Care-Vorlage – mit der Förderung der integrierten Versorgung und einem neuen verfeinerten Risikoausgleich – nach knapp sieben Jahren Beratung an.
| Roland A. Müller
Das Parlament verabschiedete die Managed-Care-Vorlage mit 133 zu 46 Stimmen. Diese soll die Voraussetzungen schaffen, dass sich mehr Menschen einem integrierten medizinischen Versorgungsnetz anschliessen. Wer sich in ein Versorgungsnetz begibt, bezahlt weniger Selbstbehalt. Wer nicht beitritt, soll neu 15% statt bisher 10% der Kosten selbst tragen. Ziel des Bundesrats ist, dass sich 60% der Bevölkerung bis 2015 einem Managed-Care-Modell anschliessen.
Neuerungen beim Risikoausgleich
In den Netzen schliessen sich Leistungserbringer – etwa Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten – zum Zweck der Koordination der medizinischen Versorgung zusammen. Die Politiker erhoffen sich von der Einschränkung der freien Arztwahl geringere Kosten, und das bei einer höheren Behandlungsqualität.
Die Vorlage enthält auch eine Neuerung beim Risikoausgleich. Dieser berücksichtigt neu auch die Morbidität des Versichertenkollektivs, wie das Eidg. Departement des Innern mitteilt. Damit soll für die Versicherer ein Anreiz geschaffen werden, weniger nach so genannten guten Risiken zu jagen. Für die Versicherer soll es somit interessanter werden, sich für die gute Behandlung von schwer und chronisch kranken Patienten zu engagieren und dazu vermehrt Versicherungsmodelle mit integrierter Versorgung anzubieten.
Ärzteorganisationen gegen die Vorlage
Mehrere Ärzteorganisationen haben ein Referendum gegen die vom Parlament gutgeheissene Managed-Care-Vorlage angekündigt. Sie stören sich an der Einschränkung der freien Arztwahl und der zwingenden Budgetverantwortung der Mediziner.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.