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Nichtige Kündigung in der Sperrfrist

Wenn eine mündliche Kündigung nicht bewiesen werden kann, ist entscheidend, wann die schriftliche Kündigung beim Arbeitnehmenden eintrifft. Fällt dieser Zeitpunkt in eine Sperrfrist, ist die Kündigung nichtig. Nach Ablauf der Sperrfrist muss eine neue Kündigung ausgesprochen werden.

Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern, 12. Mai 2010 (11 09 181)

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  • Dezember 2011

    Nichtige Kündigung in der Sperrfrist

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