Nationalratskommission gegen neues Institut für Prävention

3. September 2010 News

Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Schaffung eines Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung verzichten. Stattdessen will sie die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz neu positionieren. Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beschloss bei der Detailberatung des Präventionsgesetzes mit 14 zu 8 Stimmen, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Schaffung eines Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung zu verzichten. Stattdessen soll die bestehende Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz neu positioniert werden und Aufgaben erhalten. So soll sie Beiträge an konkrete Präventionsprojekte gewähren, nicht aber selber solche Projekte umsetzen können, teilte die SGK-N mit. Die Kommission beauftragte die Verwaltung, dieses Konzept genauer auszuarbeiten.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid der SGK-N. Für ihn ist Prävention ein wichtiges Anliegen. Die Arbeitgeber sind schon heute in der Prävention tätig, wo sich eine direkte Verbindung zur Arbeitswelt und zur Arbeitgeberverantwortung ergibt. Aus Sicht der Arbeitgeber ist das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch das Arbeitsgesetz (ArG), durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und durch das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) ausreichend geregelt und gut funktionierend. Der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) kommt dabei eine zentrale Funktion zu.

Der SAV lehnt ein neues Präventionsinstitut ab. Zusätzliche Aufgaben können durch die bestehende Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz erbracht werden. Der Verband ist der Meinung, dass auf Bestehendem aufgebaut werden kann und soll, um die Präventionsziele zu erreichen.