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Nachschieben von Kündigungsgründen

Als wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung kommt nur ein Ereignis infrage, das vor dem Aussprechen der Kündigung stattgefunden hat. Es kann bei der Begründung auch dann geltend gemacht werden, wenn es im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt war. Mehrfaches Fehlverhalten als Kündigungsgrund setzt eine Verwarnung voraus.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 18. März 2013 (4A_559/ 2012)

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  • Januar 2014

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