Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Mobbingvorwürfe

Geht der Arbeitgeber nicht nur den Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers nach, sondern untersucht er auch dessen Führungsverhalten, begeht er keine Verletzung der Fürsorgepflicht. Dem Arbeitgeber kann zugutegehalten werden, dem Arbeitnehmer Massnahmen zur Verbesserung der Situation den Besuch eines Führungskurses vorgeschlagen zu haben.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 5. Mai 2014 (8C_900/2013)

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  • Oktober 2014

    Mobbingvorwürfe

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