Militärversicherung: Mehr Krankheitsfälle, stabile Kosten
Die Militärversicherung registrierte im vergangenen Jahr 5,4 % mehr Krankheitsfälle als 2008. Die Zahl der Unfälle nahm um 1,8 % zu. Insgesamt zahlte die Versicherung 201 Mio. Fr. für Leistungen, somit blieben die Kosten stabil.
| Roland A. Müller
Die Zahl der neu registrierten Fälle stieg 2009 um 4,3 % auf 36 100, wie die Suva als Führungsstelle der Militärversicherung bekannt gab. 60 % davon waren Bagatellfälle von Milizangehörigen, welche noch in der Dienstzeit abgeschlossen werden konnten und nur Heilungskosten verursachten. Die Militärversicherung zahlte über 60 % ihrer Leistungen in Form von Renten aus. 2009 waren das 118 Mio. Fr. Die Heilungskosten erreichten 55 Mio. Fr. und die Taggelder 28 Mio. Fr.
Der Rückgang um 3,1 Mio. Fr. bei den Renten ist auf die sinkende Zahl der Rentenbezüger zurückzuführen. Aufgrund der Altersstruktur scheiden mehr Invalidenrentner durch Tod aus, als neue hinzukommen. Die Militärversicherung rechnet hier mit einem mittelfristig anhaltenden Trend. Auch bei den Hinterlassenenrenten ist die Entwicklung vergleichbar. Bei den beiden wichtigsten Versichertenkategorien der Militärversicherung – den Milizangehörigen und den beruflich Versicherten – stiegen die neuen Fälle um 3 % und 4 %. Diese Entwicklung hat auf die Kosten keinen Einfluss, da über zwei Drittel der Versicherungsleistungen auf Fälle zurückgehen, die vor fünf oder mehr Jahren zu verzeichnen waren.
Die steigende Zahl der Zivildienstleistenden nach dem Wegfall der Gewissensprüfung im April 2009 machte sich auch in der Militärversicherung bemerkbar. Die Zahl der Diensttage stieg im Vergleich zu 2008 um 25 % auf 532 000. Entsprechend stiegen die neuen Fälle der Zivildienstleistenden um 33 % auf knapp 1700, schreibt die Suva.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.