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Merkmale eines Arbeitsvertrags

Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist an keine Form gebunden und gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Arbeit in seinem Dienst auf Zeit entgegennimmt, deren Leistung nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist. Bei der Beurteilung spielt das Subordinationsverhältnis eine entscheidende Rolle, wobei bei Leitungsfunktionen die Selbständigkeit viel grösser und die Unterstellung vor allem organisatorischer Natur ist.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 27. März 2014 (4A_602/2013) (Übersetzung aus dem Französischen)

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  • September 2014

    Merkmale eines Arbeitsvertrags

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