Mehr Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt in Grenzregionen
Der Bundesrat hat einen Bericht über die Auswirkungen der Flankierenden Massnahmen (FlaM) zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume genehmigt. Er hält fest, dass die Zuwanderung für das Wachstum der Schweizer Wirtschaft notwendig ist, die Arbeitslosigkeit aber in einzelnen Grenzregionen etwas zugenommen hat.
| Roland A. Müller
Im Fokus des Berichts stehen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Schweizer Grenzregionen und die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen. Wie die Bundesverwaltung mitteilt, kommt der Bericht zum Schluss, dass die Personenfreizügigkeit und folglich die Zuwanderung das Wachstumspotenzial der Schweizer Wirtschaft erhöht und zu einem stabilen Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum der letzten Jahre beigetragen haben.
Drei von fünf Regionen betroffen
Gerade in den Grenzregionen machte die Wirtschaft seit Inkrafttreten des FZA im Jahr 2002 von der zusätzlichen Möglichkeit der Personalrekrutierung im Ausland Gebrauch. Dadurch erhöhte sich die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt tendenziell. Seit 2009 ist die Arbeitslosigkeit in drei der fünf Grenzgängerregionen – namentlich in der Genferseeregion, der Nordwestschweiz und im Jurabogen – im Vergleich zu Nicht-Grenzgängerregionen etwas gestiegen.
Angesichts der bereits geplanten Verschärfungen der Flankierenden Massnahmen sieht der Bundesrat keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf. Mit dem Bericht erfüllt er ein Postulat, das ihn beauftragt hatte, die Auswirkungen der FlaM auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume zu untersuchen, darüber Bericht zu erstatten und mögliche Verbesserungen aufzuzeigen.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.