Managed Care: Uneinigkeit beim Selbstbehalt

27. Oktober 2010 News

Nach dem Nationalrat hat sich auch die Gesundheitskommission des Ständerats dafür ausgesprochen, dass Patienten – falls sie sich keinem Versorgungsnetz anschliessen – in Zukunft einen höheren Selbstbehalt bezahlen sollen. Dessen Höhe ist jedoch umstritten.

Nach dem Willen des Nationalrates sollen Patienten in Zukunft «bestraft» werden, wenn sie sich nicht einem integrierten Versorgungsnetz anschliessen. Sie sollen 20% Selbstbehalt bezahlen statt – wie heute – 10%. Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) hat sich nun mit 9 zu 2 Stimmen für ein anderes Modell entschieden. Nach ihrem Willen sollen jene, die sich einem Versorgungsnetz anschliessen, mit einer Reduktion des Selbstbehalts belohnt werden. Sie sollen künftig nur noch 5% bezahlen. Wer sich keinem Versorgungsnetz anschliesst, soll 15% bezahlen. Im Nationalrat hatte die Linke sich mit diesem Vorschlag nicht durchsetzen können.

Obergrenze für Selbstbehalt im Gesetz verankern?
Auch in weiteren Punkten hat die Ständeratskommission anders entschieden als der Nationalrat. So möchte sie die Obergrenze des Selbstbehaltes im Gesetz verankern, und zwar bei 500 Franken beziehungsweise – für den höheren Selbstbehalt – 1000 Franken. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die Obergrenzen der Kostenentwicklung anzupassen. Der Nationalrat hatte es abgelehnt, einen Höchstbetrag festzuschreiben.

Einig sind sich Nationalrat und Ständeratskommission darin, dass die Versicherer verpflichtet werden sollen, innerhalb von drei Jahren mindestens ein integriertes Versorgungsnetz anzubieten. Die Ständeratskommission will aber davon absehen, dass die Netzwerke unabhängig organisiert sein müssen. Zugestimmt hat die Ständeratskommission auch der vom Nationalrat festgelegten Vertragsdauer: Wer sich einem integrierten Versorgungsnetz anschliesst, soll vertraglich drei Jahre gebunden sein.

Einsparungen und höhere Qualität als Ziele
Ziel der «Managed Care»-Vorlage ist, dass sich möglichst viele Versicherte integrierten Versorgungsnetzen anschliessen. In solchen Netzen schliessen sich Hausärzte, Spezialärzte und beispielsweise Physiotherapeuten zusammen, um die medizinische Versorgung eines Patienten zu koordinieren. Die Gesundheitspolitiker versprechen sich davon Einsparungen und eine bessere Qualität der Behandlung.