Managed Care: Kommission gegen Angebotspflicht für Krankenversicherer
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) will die Krankenversicherungen nicht zwingen, in Zukunft integrierte Gesundheitsversorgungsnetze anzubieten.
| Roland A. Müller
Die Kommission beantragte mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, die Angebotspflicht zu streichen. Damit schlägt sie dem Ständerat vor, an dieser Differenz zum Nationalrat festzuhalten. Gleichzeitig sprach sich die SGK-S gegen den Passus aus, den Versicherern zu untersagen, kasseneigene Managed-Care-Netzwerke zu organisieren.
Dafür will die Ständeratskommission im Sinne eines Kompromisses in den Übergangsbestimmungen Massnahmen festlegen, die der Bundesrat ergreifen kann, falls in der Schweiz drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes kein flächendeckendes Angebot von integrierten Versorgungsnetzen besteht.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.