«Nur eine finanziell stabile Arbeitslosenversicherung kann Betroffene wirksam unterstützen»
Bundespräsidentin Doris Leuthard hat die Kampagne des Bundesrats für die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) eröffnet. Sie wirbt für ein Ja: Die Revision sei nötig, ausgewogen, fair und zweckmässig. Abgestimmt wird am 26. September. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband plädiert für ein Ja.
| Roland A. Müller
Trotz erfreulicher Zahlen vom Arbeitsmarkt sei die ALV-Revision nötig, betonte Doris Leuthard vor den Medien. Bei der Revision von 2002 sei man von im Mittel 100 000 Arbeitslosen (2,5%) ausgegangen. Es müsse aber mit 130 000 Arbeitslosen (3,3%) gerechnet werden. Wegen dieser Differenz verschuldet sich die ALV pro Jahr mit rund einer Mrd. Fr. Seit 2004, als die Versicherung noch schuldenfrei war, und bis Ende Juni 2010 stiegen die Schulden auf 7 Mrd. Fr. Für das Jahr 2010 rechnet das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit durchschnittlich 3,9% Arbeitslosen.
"Revision löst finanzielle Probleme der ALV"
«Die Revision löst die finanziellen Probleme der ALV», sagte Leuthard. Das Verhältnis von Leistungskürzungen von 622 Mio. Fr. und Beitragserhöhungen von 646 Mio. Fr. sei ausgewogen. Nur eine finanziell stabile ALV könne Arbeitslose wirksam unterstützen und fördern.
Die Abzüge von Löhnen bis zu 126 000 Fr. werden mit der ALV- Revision von 2,0% auf 2,2% erhöht. Besserverdienende werden zusätzlich zur Kasse gebeten: Auf dem nicht versicherbaren Teil des Lohnes zwischen 126 000 Fr. und 315 000 Fr. wird ein so genanntes Solidaritätsprozent erhoben.
Auch bei Nein muss ALV saniert werden
Leuthard warnte vor einem Nein: Weil die Lohnbeiträge dann ab 2011 auf 2,5% erhöht werden und eine neue Vorlage erarbeitet werden müssten, hätten alle Beschäftigten weniger Geld in der Tasche. Die Lohnkosten würden steigen, die Wirtschaft wäre weniger konkurrenzfähig und Arbeitsplätze würden unnötig gefährdet.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.