Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Kündigung während zu langer Probezeit

Die Parteien vereinbarten eine Probezeit von sechs Monaten, obwohl die Probezeit drei Monate nicht überschreiten darf. Die Arbeitgeberin kündigte im fünften Monat. Es stellt sich die Frage nach der Dauer der Kündigungsfrist.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 11. Mai 2010 (4A_88/2010) (Übersetzung aus dem Französischen)

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  • Februar 2011

    Kündigung während zu langer Probezeit

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