Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Kündigung kurz vor Pensionierung

Die Entlassung ein Jahr vor der Pensionierung aufgrund leicht abnehmender Leistungen ist missbräuchlich, wenn der Arbeitnehmer nie verwarnt wurde. Es wäre eine sozialverträglichere Lösung zu suchen.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 18. Februar 2013 (4A_558 / 2012)
(Übersetzung aus dem Französischen)

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  • Oktober 2013

    Kündigung kurz vor Pensionierung

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