Schweizerischer Arbeitgeberverband

Navigation

Suche

zurück

Allgemeines Weiteres

Krankheit und Ferienunfähigkeit

Ferien haben den Zweck, sich zu erholen. Diese Erholung kann auch in Tätigkeiten wie Schlafen und Spazieren bestehen. Es kann nicht von Ferienunfähigkeit gesprochen werden, nur weil keine Aktivferien unternommen werden konnten.

Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN070563 vom 14. Dezember 2009)

Downloads

  • April 2012

    Krankheit und Ferienunfähigkeit

    • Krankheit und Ferienunfähigkeit (PDF, 287.8 KB)

      Download
zurück nach oben

https://www.arbeitgeber.ch/allgemein/krankheit-und-ferienunfaehigkeit/