Schweizerischer Arbeitgeberverband

Navigation

Suche

zurück

Allgemeines News

Krankenversicherung: Vernehmlassung zum neuen Aufsichtsgesetz läuft

Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz zur Aufsicht über die Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Dieses eigenständige Gesetz soll die Aufsicht über die Krankenversicherer stärken. Es sieht unter anderem neue Anforderungen bei der Corporate Governance und verstärkte Sanktionsmöglichkeiten vor. Zudem soll die Aufsicht selbsttragend finanziert und verwaltungsunabhängig werden.

Der Bundesrat entschied im September 2010 auf Vorschlag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), dass eine Vernehmlassungsvorlage zu einem eigenständigen Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) zu erarbeiten sei. Damit wird auf eine Teilrevision des KVG verzichtet. Das neue KVAG hat zum Ziel, die Grundprinzipien der sozialen Krankenversicherung weiterhin zu garantieren und eine effektive Aufsicht zu gewährleisten. Zudem sollen laut EDI die Aktivitäten der Versicherer transparenter und der regulierte Wettbewerb gestärkt werden.

Das neue Gesetz sieht folgende Eckwerte vor:

Ihre Ansprechperson

Roland A. Müller

Direktor

roland.mueller@arbeitgeber.ch

zurück nach oben

https://www.arbeitgeber.ch/allgemein/krankenversicherung-vernehmlassung-zum-neuen-aufsichtsgesetz-laeuft/