Krankenversicherung: Nationalratskommission konkretisiert Managed-Care-Vorlage

2. März 2010 News

Die nationalrätliche Gesundheitskommission beschloss bei der Beratung über das Krankenversicherungsgsetz, dass integrierte Versorgungsnetze klar von anderen besonderen Versicherungsformen wie Ärztelisten unterschieden werden sollen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) setzte die Detailberatung über die Managed-Care-Vorlage fort. Bereits im Januar hatte sie beschlossen zu beantragen, dass alle Versicherer mindestens eine besondere Versicherungsform in Form eines integrierten Versorgungsnetzes anbieten müssen (siehe dazu die Meldung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands “Krankenversicherung: Nationalratskommission plädiert für Ärztenetzwerke” vom 29.01.2010).

Die nationalrätliche Kommission sprach sich nun im Zusammenhang mit den besonderen Versicherungsformen jeweils mit deutlicher Mehrheit für eine klare Unterscheidung zwischen den integrierten Versorgungsnetzen und anderen Modellen aus. Bei den anderen Modellen handelt es sich etwa um höhere Kostenbeteiligung bei gleichzeitig reduzierten Prämien, Bonus-Malus-System, Listenmodelle oder um Telemeddienste.

Ein integriertes Netzwerk besteht aus einer Gruppe von Leistungserbringern, die sich zum Zwecke einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen. Zentrale Elemente dabei sind die Steuerung Behandlungsprozesses der versicherten Personen über die gesamte Behandlungskette, die Qualitätssicherung und die Budgetmitverantwortung. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind auf jeden Fall garantiert, das Netzwerk erhält darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu erbringen. Weiter kann der Versicherer für integrierte Netzwerke eine Vertragsdauer von bis zu 3 Jahren vorsehen.