Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Konsequenzen einer erzwungenen Kündigung

Wird dem Arbeitnehmenden die Kündigung aufgezwungen, verlängert sich die Kündigungsfrist so lange, wie der Arbeitnehmende ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig ist.

Urteil des Arbeitsgerichts der Stadt Locarno, 31. Juli 2008 (DI.2007.146) (Übersetzung aus dem Italienischen)

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  • November 2010

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