Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Konkurrenzverbot

Ein Konkurrenzverbot ist nur dann verbindlich, wenn der Arbeitnehmende tatsächlich Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens erhalten hat, und er diesem durch die Verwertung seiner erworbenen Kenntnisse einen Schaden zufügen könnte.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, 16. März 2010 (4A_31/2010) (Übersetzung aus dem Französischen)

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  • Oktober 2010

    Konkurrenzverbot

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