Schweizerischer Arbeitgeberverband

Navigation

Suche

zurück

Allgemeines Weiteres

Konkurrenzverbot und Treuepflicht

Ein Konkurrenzverbot ist nur dann berechtigt, wenn der Angestellte durch Kenntnis der Kundschaft seine eigenen Leistungen gezielt anpreisen und den Arbeitgeber dadurch schädigen kann. Ein Angestellter, der sich selbständig machen will, darf bereits vor Vertragsende Vorbereitungen dazu treffen, seinen Arbeitgeber jedoch nicht konkurrenzieren.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 10. Januar 2012 (4A_489 / 2011, 4A_491/ 2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

Downloads

  • Juli 2012

    Konkurrenzverbot und Treuepflicht

    • Konkurrenzverbot und Treuepflicht (PDF, 159.7 KB)

      Download
zurück nach oben

https://www.arbeitgeber.ch/allgemein/konkurrenzverbot-und-treuepflicht/