Kommission für unveränderten Vorsorge-Mindestzinssatz von 2%

1. September 2010 News

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz für die Pensionskassengelder auch im nächsten Jahr bei 2% zu belassen. Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Der Mindestzinssatz für Pensionskassengelder soll auch im nächsten Jahr unverändert bei 2% bleiben. Dies empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge mit grosser Mehrheit dem Bundesrat. Definitiv entscheiden wird die Regierung diesen Herbst, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilte.

Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der auf den Löhnen zwischen 20 520 Fr. und 82 080 Fr. erhoben wird. Die Kassen können die Sparkapitalien der Versicherten höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen. Die Kommission berücksichtigte bei ihren Überlegungen die Rendite marktgängiger Anlagen, insbesondere der sicheren Bundesobligationen. Berücksichtigt wurden aber auch die Renditen von anderen Anleihen, von Aktien sowie von Liegenschaften.

Der BVG-Mindestzinssatz von 2% gilt seit Anfang 2009. Letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern. Im Jahr 2008 hatte der Mindestzinssatz noch bei 2,75% gelegen. Im Herbst 2008 beschloss der Bundesrat dann, angesichts der gravierenden Finanzkrise und des massiven Börsentauchers den Zinssatz auf 2% zu senken.