Keine Chance für zwei parlamentarische Initiativen

13. Mai 2011 News

Die nationalrätliche Sozialkommission beantragt, zwei parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Einerseits geht es um die Erhöhung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV, anderseits um Familienzulagen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Entscheide.

Der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beantragt mit 11 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative «Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV» keine Folge zu geben.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) teilt die Überzeugung der Initiantin, wonach Eltern und erwachsene Kinder betagter Eltern wertvolle Leistungen für die gesamte Gesellschaft erbringen. Die Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV hat nach Angaben der Initiantin zur Folge, dass 5 bis 15% aller Rentnerinnen und Rentner, die familiale Leistungen erbracht haben, eine Verbesserung ihres Lebensalltags erfahren würden.

Der SAV vertritt dennoch die Meinung, dass nun – im Vorfeld der Diskussionen über die 12. AHV-Revision – vermieden werden sollte, einzelfallweise Leistungsverbesserungen vorzunehmen, ohne das Gesamtsystem und die daraus resultierenden Kosten (die Initiative selbst äussert sich nicht über die Kostenfolge) im Auge zu behalten. Nach Ansicht des SAV erschiene es sinnvoller, das Anliegen der Initiantin im Rahmen der 12. AHV-Revision zu diskutieren.

Ebenfalls lehnte die Kommission die parlamentarische Initiative «Familienzulage für nicht erwerbstätige Mütter und Väter» klar mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Dieser Entscheid ist im Sinne des SAV. Es geht nicht an, dass der Kreis der Bezugsberechtigten von Kinderzulagen stets ausgebaut wird. Abgesehen davon, dass die (Mehr-)Kosten nicht ausgewiesen werden, sind darüber hinaus zu viele Fragen unklar.

So weist der Initiant selbst darauf hin, dass damit Anspruchskonkurrenzen geschaffen werden, welche nicht gelöst sind. Im Bereich der Finanzierung geht der Initiant offenbar davon aus, dass die Arbeitgeber eine solche Familienzulage zu finanzieren hätten, wenn er schreibt «die Unternehmen sollen dabei so wenig wie möglich belastet werden». Dass jedoch Arbeitgeber Familienzulagen für nicht berufstätige Mütter und Väter zu bezahlen hätten, wäre systemwidrig.