Jeder vierte Erwerbstätige in der Schweiz mit ausländischem Pass
Im Jahre 2009 lebten 1,68 Mio. Ausländer ständig in der Schweiz, das entspricht 21,6% der Wohnbevölkerung. Davon stammt 1 Mio. aus EU- und Efta-Staaten. Jede vierte erwerbstätige Person in der Schweiz hat einen ausländischen Pass.
| Roland A. Müller
Die neusten Zahlen über die ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz finden sich im Migrationsbericht 2009, der vom Bundesamt für Migration (BFM) veröffentlicht wurde. In den 1,68 Mio. nicht inbegriffen sind rund 27 000 ausländische Funktionäre, 48 000 Kurzaufenthalter und 40 000 Personen im Asylprozess.
Laut dem Bericht sind 2009 90 215 Personen aus den EU/EFTA- Staaten in die Schweiz eingewandert. 2008 waren es noch 113 135 gewesen. Total 44 948 Personen erhielten letztes Jahr die schweizerische Staatsbürgerschaft. Diese Zahl hat sich in den letzten Jahren nur wenig geändert. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 21,6%.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.