Der Bund hat Heimarbeit seit 62 Jahren mit jährlich 400 000 Franken unterstützt. Damit soll ab Anfang 2012 Schluss sein. Nach dem Ständerat – und im Sinne des Bundesrats – sprach sich auch der Nationalrat für die Streichung der Hilfe aus. Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
| Roland A. Müller
Der Nationalrat entschied sich mit 115 zu 48 Stimmen gegen eine weitere Unterstützung der Heimarbeit. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband sieht keine gewichtigen Gründe, die einer Aufhebung der Bundeshilfe entgegenstehen.
Laut Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sind heute etwa 50 000 Menschen in Heimarbeit tätig, vor allem in Berggebieten. Von der Hilfe profitiert neben dem Kanton Uri und dem Kurszentrum Ballenberg auch die schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit. Sie unterstützt und vermittelt arbeitslose Heimarbeitende und soll auch künftig nicht leer ausgehen. Über das Arbeitsvermittlungsgesetz wird sie weiterhin 200‘000 Franken zur Verfügung haben.
Die Heimarbeit als Beitrag zur Existenzsicherung habe an Bedeutung verloren, und die Nachfrage nach Heimarbeitskräften sei gesunken, argumentierten die Befürworter der Abschaffung. Zudem habe sich die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen verändert, begründete der Bundesrat die Vorlage.
Mit dem Neuen Finanzausgleich und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen seien Finanzinstrumente geschaffen worden, die den Sonderbelastungen der Gebirgsbevölkerung ausreichend Rechnung trügen.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.