Hearing bei Kantonen zu Familien-Ergänzungsleistungen

2. März 2010 News

Die Sozialkommission des Nationalrats nahm an seiner jüngsten Sitzung die Diskussion über Ergänzungsleistungen für Familien wieder auf. Ein Hearing soll neue Erkenntnisse bringen.

Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) beschloss hinsichtlich Ergänzungsleistungen für Familien, ein Hearing durchzuführen. Namentlich sollen die Kantone angehört werden. Die Bundesverwaltung hat aufgrund eines Beschlusses der SGK-N vom 13. Februar 2009 neue Vorschläge ausgearbeitet. Die Kommission des Nationalrats hatte bereits einmal eine Vorlage mit verschiedenen Varianten in die Vernehmlassung geschickt.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt eine Bundeslösung strikte ab. Zum einen würde sie nicht dem Prinzip der Selbstverantwortung und der Subsidiarität entsprechen, zum anderen ist im föderalistischen System der Schweiz das Bedarfsleistungssystem klar kantonal geregelt. Es ist deshalb nicht nötig, einen neuen Sozialversicherungszweig und damit eine neue Aufgabe auf Bundesebene zu schaffen. Zudem fehlt ein Finanzierungskonzept für eine derartige neue und dauerhafte Einrichtung.