Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Haushaltshilfe ohne Arbeitsbewilligung

Wer eine ausländische Arbeitnehmerin anstellt, muss die ausländerrechtlichen Vorschriften einhalten. Wenn es der Arbeitgeber dagegen unterlässt zu prüfen, ob eine gültige Arbeitsbewilligung vorhanden ist, macht er sich strafbar.

Strafurteil, Obergericht des Kantons Zürich, Einzelgericht, 30. März 2012 (SB110750)

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  • Oktober 2012

    Haushaltshilfe ohne Arbeitsbewilligung

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