Grünes Licht für eigenständigen IV-Ausgleichsfonds

27. Oktober 2010 News

Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV verabschiedet. Dieser Schritt ermöglicht es, einen eigenständigen IV-Ausgleichsfonds ins Leben zu rufen. Damit verfügen AHV, IV und EO künftig über eigene Ausgleichsfonds.

Volk und Stände hiessen am 27. September 2009 den Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch Anhebung der Mehrwertsteuer gut. Damit sagten sie indirekt auch Ja zum Bundesgesetz über die Sanierung der IV, das die Einrichtung eines eigenständigen IV-Ausgleichsfonds vorsieht und per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Dies bedingt eine Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV: Künftig muss sich die Verordnung auf drei verschiedene Ausgleichsfonds beziehen. Die Verordnungsänderungen treten ebenfalls per 1. Januar 2011 in Kraft, wie das Eidg. Departement des Innern (EDI) mitteilte.

Nach dem Willen des Gesetzgebers werden die drei Ausgleichsfonds für AHV, IV und Erwerbsersatzordung (EO) gemeinsam verwaltet. Um die Transparenz und die finanzielle Trennung der Versicherungen sicherzustellen, müssen die drei Fonds gesondert Rechnung führen und eine eigene Bilanz erstellen. Anlagen und flüssige Mittel der drei Versicherungen werden hingegen gemeinsam verwaltet. Ziel laut EDI ist, die Anlagestrategien zu optimieren und einen massiven Anstieg der Verwaltungskosten zu verhindern. Der Verwaltungsrat bestimmt einen Verteilschlüssel für die entsprechenden Anteile der drei Fonds an den verschiedenen Anlagen und flüssigen Mitteln. Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Ausgleichsfonds sind nicht zulässig. Die Schuld der IV bei der AHV wird weiterhin zu marktüblichen Bedingungen verzinst.