Auch nach der Beratung im Ständerat bleiben hinsichtlich der dringlichen Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen die Differenzen bestehen.
| Roland A. Müller
Die Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bleiben umstritten. Der Ständerat hielt an mehreren verbliebenen Differenzen fest, darunter auch in der Frage der Erhöhung des Selbstbehalts. Die kleine Kammer will diesen Schritt weiterhin erst zusammen mit der breiten Einführung von Managed-Care machen und nicht schon im neusten Massnahmenpaket.
Nationalrat auf anderer Linie
Erwartet wird, dass die Managed-Care-Vorlage im Sommer in den Nationalrat kommt. Die grosse Kammer hatte sich in der vergangenen Wintersession dafür ausgesprochen, den Selbstbehalt schon jetzt grundsätzlich auf 20 % zu verdoppeln. Wer allerdings zuerst zum Hausarzt geht oder sich in Ärztenetzwerken behandeln lässt, sollte gemäss dieser Lösung noch den alten Selbstbehalt von 10 % zahlen.
Auch bei der Regelung zur Vergütung der Medikamente blieb der Ständerat bei seiner ursprünglichen Position. Diese sieht vor, dass die Krankenkassen bei identischen Wirkstoffen höchstens 10 % mehr zahlen müssen als für das günstigste Medikament, ausser der Arzt verschreibt aus therapeutischen Gründen ein teureres.
Finanzierung von Telefonwerbung abgelehnt
Hingegen folgte der Ständerat dem Nationalrat beim Verbot für Krankenkassen, im Bereich der Grundversicherung Provisionen an Versicherungsmakler zu zahlen und Telefonwerbung zu finanzieren. Uneins sind sich die Räte schliesslich noch darin, ob die Massnahmen dringlich umgesetzt und befristet werden sollen. Der Ständerat sprach sich auch diesmal oppositionslos gegen die Dringlichkeit aus. Das Geschäft geht zum dritten Mal in den Nationalrat.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.