Der Bundesrat will den nächtlichen Verkauf von Alkohol im Detailhandel verbieten. Dies hat er nach der Vernehmlassung zur Revision des Alkoholgesetzes entschieden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist für eine rechtliche Grundlage bei Testverkäufen, lehnt aber ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol während der Nachtstunden im Detailhandel ab.
Der Bundesrat schlägt zwei Massnahmen zur Einführung eines «Nachtregimes» vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll im Detailhandel kein Alkohol mehr gekauft werden können, und in Restaurants sollen während dieser Stunden keine Lockvogelangebote mehr möglich sein. Dieser eidgenössische Standard soll von den Kantonen bei Bedarf ergänzt werden können.
Zum Jugendschutz trägt das gesetzliche Mindestalter für die Abgabe alkoholischer Getränke bei (18 Jahre für Spirituosen, 16 Jahre für Bier und Wein). Diese Massnahme soll mit der Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Testkäufen kombiniert werden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Testkäufe. Dies erleichtert die Kontrolle und Durchsetzung der Kontrollen gegen den verbotenen Alkoholverkauf an Jugendliche. Hingegen lehnt der SAV ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol während der Nachtstunden im Detailhandel ab. Damit würde ein Grossteil der Bevölkerung bevormundet. Grundsätzlich muss gelten: weniger untaugliche und unnötige staatliche Eingriffe.