Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Konflikten der Arbeitnehmenden

Tritt am Arbeitsort eine Konfliktsituation auf, hat der Arbeitgeber alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um den Konflikt zu entschärfen, bevor er einen Arbeitnehmenden entlässt. Dies leitet sich von der Verpflichtung ab, die Arbeitnehmenden zu schützen und ihre Persönlichkeit zu achten.

Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts, 22. Juni 2010 (4A_158/2010), 6. Oktober 2010 (4A_309/2010), 7. Oktober 2010 (4A_408/2010) (Übersetzungen aus dem Französischen)

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  • Januar 2011

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Konflikten der Arbeitnehmenden

    • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Konflikten der Arbeitnehmenden (PDF, 387.1 KB)

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