Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Konflikten der Arbeitnehmenden
Tritt am Arbeitsort eine Konfliktsituation auf, hat der Arbeitgeber alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um den Konflikt zu entschärfen, bevor er einen Arbeitnehmenden entlässt. Dies leitet sich von der Verpflichtung ab, die Arbeitnehmenden zu schützen und ihre Persönlichkeit zu achten.
Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts, 22. Juni 2010 (4A_158/2010), 6. Oktober 2010 (4A_309/2010), 7. Oktober 2010 (4A_408/2010) (Übersetzungen aus dem Französischen)
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Januar 2011
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Konflikten der Arbeitnehmenden
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Konflikten der Arbeitnehmenden(PDF, 387.1 KB)
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.