Schweizerischer Arbeitgeberverband

Navigation

Suche

zurück

Allgemeines Weiteres

Fristlose Kündigung nach Tätlichkeit

Bei der Beurteilung einer fristlosen Kündigung kann nicht alleine auf die Schwere der Verfehlung abgestellt werden. Entscheidend ist, ob das Verhalten zum Verlust der Vertrauensgrundlage geführt hat. Dabei sind auch die Gründe zu berücksichtigen, die zur Eskalation der Situation geführt haben, etwa wenn der Arbeitgeber den Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers nicht beachtet hat.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 22. Juli 2014 (4A_60/2014)
(Übersetzung aus dem Französischen)

Downloads

  • November 2014

    Fristlose Kündigung nach Tätlichkeit

    • Fristlose Kündigung nach Tätlichkeit (PDF, 234.7 KB)

      Download
zurück nach oben

https://www.arbeitgeber.ch/allgemein/fristlose-kuendigung-nach-taetlichkeit/