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Fristlose Entlassung wegen sexueller Belästigung

Ob eine sexuelle Belästigung eine fristlose Entlassung rechtfertigt, ist im Einzelfall zu prüfen. Insbesondere ist die sexuelle Belästigung im Kontext des Arbeitsplatzes, des Alters und der Stellung des Opfers zu beurteilen.

Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN100887 vom 23. Januar 2012)

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  • Januar 2014

    Fristlose Entlassung wegen sexueller Belästigung

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