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Fristlose Enlassung nach Sachbeschädigung

Während der Probezeit gelten angesichts der ohnehin kurzen Kündigungsfrist erhöhte Anforderungen an eine fristlose Entlassung. Die Kosten für die Reparatur einer Sachbeschädigung, die der Arbeitnehmende zu bezahlen hat, dürfen nicht unverhältnismässig hoch sein.

Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich AGer., AN110011 vom 17. April 2012)

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  • Mai 2014

    Fristlose Enlassung nach Sachbeschädigung

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