Schweizerischer Arbeitgeberverband

Navigation

Suche

zurück

Allgemeines Weiteres

Freistellung bei nichtiger Kündigung

Die Nichtigkeit der Kündigung, die während einer Sperrfrist erklärt wird, befreit die Parteien nicht von den Pflichten, weiterzuarbeiten beziehungsweise den Lohn zu entrichten. Die Freistellungserklärung gilt weder als Annahmeverzug noch als fristlose Entlassung. Sie ist eine einseitige Rechtshandlung, die sich aus dem Recht des Arbeitgebers ergibt, Anordnungen und Weisungen zu erteilen.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 22. Mai 2013 (4A_739 / 2012) (Übersetzung aus dem Italienischen)

Downloads

  • Oktober 2014

    Freistellung bei nichtiger Kündigung

    • Freistellung bei nichtiger Kündigung (PDF, 327.5 KB)

      Download
zurück nach oben

https://www.arbeitgeber.ch/allgemein/freistellung-bei-nichtiger-kuendigung/