Mehr Frauen in Führungspositionen? Das ist nicht nur möglich, sondern auch im Interesse der Unternehmen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Sammlung von «good practices» für Wirtschaftskreise veröffentlicht. Die Initiative wird vom Schweizerischen Gewerbeverband und vom Schweizerischen Arbeitgeberverband unterstützt.
| Roland A. Müller
Die jüngsten Statistiken zeigen: In den Unternehmen in der Schweiz sind Frauen in Führungspositionen immer noch untervertreten. «Die Situation hat sich seit rund zehn Jahren nicht wesentlich verbessert», teilt das SECO mit. Dabei trägt, wie mehrere Untersuchungen zeigten, ein ausgewogener Frauenanteil an der Firmenspitze massgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Für zahlreiche Firmenchefs steht fest, dass gemischte Teams kreativer sind und den Ansprüchen der Kunden besser gerecht werden. Die Sammlung «Frauen in Führungspositionen: so gelingt’s» zeigt «good practices» von Unternehmen unterschiedlicher Grösse, denen es gelungen ist, ihren Frauenanteil zu erhöhen. Die Unternehmensverantwortlichen bestätigen die Notwendigkeit, auf Frauen zu setzen, und zeigen, wie es funktioniert.
Die Direktoren des Schweizerischen Arbeitgeberverbands und des Schweizerischen Gewerbeverbands, Thomas Daum und Hans-Ulrich Bigler unterstützen diese Initiative. Thomas Daum betont, die Unternehmen müssten sich bewusst werden, dass sie in ihren Leitungsorganen nicht auf Frauen verzichten können und vorbehaltlose Anerkennung verdienen. Er wünscht sich ein gezieltes Engagement der Unternehmensspitze und eine grundlegende Änderung der Unternehmenskultur und des strategischen Denkens.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.