Finanzhilfen für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben

21. Oktober 2011 News

Der Bund stellt für die aktive Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben finanzielle Mittel bereit. Er unterstützt innovative und praxisnahe Projekte mit langfristiger Wirkung. Der nächste Termin für die Einreichung von Gesuchen für allgemeine Förderprojekte ist der 27. Januar 2012, Gesuche für unternehmensinterne Projekte sind jederzeit möglich.

Der Bund vergibt seit 1996 auf Grund des Gleichstellungsgesetzes Finanzhilfen. Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützt unter anderem Projekte, welche die Gleichstellung im Erwerbsleben möglichst konkret und nachhaltig fördern sowie Anreiz für die Entwicklung praxisnaher Lösungen bieten. Seit dem Start wurden rund 545 Gesuche bewilligt. Informationen über rund 200 bewilligte Projekte sind unter www.egailite-famille.ch zu finden.

Wer ein Projekt zur Förderung der Chancengleichheit im Erwerbsleben lancieren möchte, kann sich online über die Voraussetzungen informieren. Der nächste Termin für die Einreichung von Finanzhilfegesuchen für allgemeine Förderprojekte ist der 27. Januar 2012.

Gesuche für unternehmensinterne Projekte können während des ganzen Jahres eingereicht werden. Seit Anfang 2009 besteht die Möglichkeit, dass Firmen zur Förderung der internen Chancengleichheit direkt Finanzhilfen erhalten. Betriebe, die Männern und Frauen die gleichen Chancen geben, profitieren gleich mehrfach: Sie werden attraktiver für qualifizierte Mitarbeitende, sie senken die Fluktuationsrate, steigern die Innovation und gewinnen ein fortschrittlicheres Image.