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Ferienbezug während der Kündigungsfrist

Bei einer Freistellung während der Kündigungsfrist gilt als Faustregel, dass ein Drittel als Ferienbezug angeordnet werden kann. Je länger die Freistellung dauert, desto grösser kann der Ferienanteil sein. Ein Geschäftsführer muss sich sein zu grosses Ferienguthaben vorhalten lassen.

Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN090311 vom 25. Januar 2011 und Obergericht Zürich, LA1100013 vom 22. Februar 2012)

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  • Mai 2013

    Ferienbezug während der Kündigungsfrist

    • Ferienbezug während der Kündigungsfrist (PDF, 124.3 KB)

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