Familienzulagenregister verhindert rund 5000 ungerechtfertigte Auszahlungen

26. Oktober 2011 News

Das nationale Familienzulagenregister ist seit Anfang 2011 in Betrieb. Bis Mitte Jahr konnten 7600 mehrfach ausgerichtete Familienzulagen identifiziert und die Auszahlung von rund 5000 ungerechtfertigten Zulagen verhindert werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband nimmt die positive Bilanz mit Genugtuung zur Kenntnis, hatte er doch ein solches Register mit Nachdruck gefordert.

Das Familienzulagengesetz regelt seit Januar 2009 national den minimalen Anspruch auf Kinder- oder Ausbildungszulagen. Es stellt klar, welcher Elternteil Anspruch auf die Zulagen hat, wenn Mutter und Vater beide erwerbstätig sind. Das nationale Familienzulagenregister startete am 1. Januar 2011. Mit dem Register können die Durchführungsstellen verhindern, dass für ein Kind mehrfach Familienzulagen bezogen werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hatte die Schaffung eines zentralen Registers unterstützt.

Ungerechtfertigte Zulagen für 4,85 Mio. identifiziert
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat alle Durchführungsstellen genauer unter die Lupe genommen und eine Bilanz der ersten sechs Monate gezogen. Per Juni 2011 waren im Register 1,64 Mio. laufende Familienzulagen registriert. In den Monaten Januar bis Juni 2011 konnten die Durchführungsstellen dank dem Register 7677 mehrfach ausbezahlte Familienzulagen identifizieren und einstellen, wie das BSV mitteilt.

Damit wurden ungerechtfertigte Familienzulagen im Betrag von rund 4,85 Mio. Franken festgestellt. Bei einem Gesamtvolumen von rund 4,7 Mrd. Franken ausbezahlten Familienzulagen pro Jahr entspricht dies rund einem Promille des Leistungsvolumens. Die zu Unrecht ausbezahlten Beträge werden zurückgefordert. Die Durchführungsstellen haben zudem nach eigenen Schätzungen von Januar bis Juni 2011 durch ihre Abfragen im Register die ungerechtfertigte Ausrichtung von rund 5000 Familienzulagen verhindern können.

Gründe für Mehrfachbezüge
Die Durchführungsstellen begründen dieses halbe Prozent an mehrfach ausbezahlten Familienzulagen insbesondere damit, dass sie zwar auch vor Einführung des Familienzulagengesetzes und des nationalen Registers nach den kantonalen Familienzulagenordnungen verpflichtet waren, Abklärungen zur Verhinderung von Mehrfachbezügen vorzunehmen. In einzelnen Fällen war aber gar nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand feststellbar, ob Doppelzahlungen getätigt wurden. So gab es beispielsweise zahlreiche Grossbetriebe, die keiner Familienausgleichskasse angeschlossen waren und die Zulagen nach ihren eigenen, oftmals grosszügigen Regelungen ausrichteten.

Erst mit dem Familienzulagengesetz wurden alle Arbeitgeber verpflichtet, sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen, so dass heute im nationalen Register sämtliche Familienzulagen erfasst sind.

Zahl der Fehler sollte weiter sinken
Die Bilanz nach dem ersten Betriebs-Halbjahr ist damit positiv. Das BSV geht zudem davon aus, dass die Anzahl Fehler dank dem Register weiter sinken wird. Für die Durchführung der Familienzulagen sind rund 250 Familienausgleichskassen (kantonale Familienausgleichskassen, von den AHV-Ausgleichskassen geführte Familienausgleichskassen und reine Familienausgleichskassen) und 35 Arbeitslosenkassen verantwortlich.

Im nationalen Register sind die Informationen über alle Familienzulagen erfasst, die nach schweizerischem Recht für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland ausgerichtet werden.