Familienergänzende Kinderbetreuung: Vorbehalte gegenüber Verlängerung der Krippenfinanzierung

18. Februar 2010 News

Der Bundesrat will die Finanzhilfen für Kinderkrippen nicht wie vorgesehen im Jahr 2011 auslaufen lassen, sondern bis 2015 verlängern. Hingegen kürzt er die ursprünglich vorgesehenen 140 Mio. Fr. auf 80 Mio. und will nur noch Projekte für Kinder im Vorschulalter fördern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband bekräftigt seine grossen Vorbehalte gegenüber dem längerfristigen Engagement des Bundes bei der Schaffung neuer Krippenplätze.

Das Bundesgesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist auf 8 Jahre bis 31. Januar 2011 befristet. Der Bundesrat verabschiedete nun die Botschaft, wonach das Impulsprogramm für Kinderkrippen um weitere 4 Jahre bis Ende Januar 2015 verlängert werden soll. Er begründet diesen Entscheid mit den vorwiegend positiven Antworten in der entsprechenden Vernehmlassung. Immerhin will der Bundesrat den Kredit von ursprünglich vorgeschlagenen 140 Mio. Fr. auf 80 Mio. Fr. kürzen.

Programm künftig für Kinder im Vorschulalter
Die Anstossfinanzierung habe sich als ein effizientes Instrument zur Schaffung neuer Krippenplätze erwiesen, teilte das Departement des Innern (EDI) mit und verweist auf einen neuen Evaluationsbericht. Demnach seien mit Bundeshilfe innert 7 Jahren 25 000 neue Plätze geschaffen worden. Und bis 2011 sollen für 190 Mio. Fr. rund 33 000 weitere Plätze entstehen. Das Programm soll laut Ansicht der Landesregierung auf jenen Bereich fokussiert werden, der die Unterstützung am dringendsten benötigt: die Betreuung von Kindern im Vorschulalter.

Zudem sollen nur noch neue Betreuungseinrichtungen Geld bekommen, nicht aber bestehende Krippen, die ihr Angebot ausbauen. Sämtliche Finanzhilfen werden nur noch während 2 Jahren statt wie bisher während 3 Jahren gewährt.

Impulsprogramme dürfen nicht zu Dauerlösungen werden
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt seit jeher die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu sollten sich Väter und Mütter auf eine gut funktionierende Kinderbetreuung verlassen können. Während im HarmoS-Konkordat für die Volksschule das Thema  schulergänzende Kinderbetreuung angegangen wird, ist der Ausbau des Angebots von Tagesstrukturen für die Kinder im Kleinkind- und Vorschulalter nach wie vor nicht gelöst. Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt ein wichtiges Anliegen. Die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an familienergänzender Kinderbetreuung ist dabei von zentraler Bedeutung. Zwar hat hier eine erfreuliche Entwicklung stattgefunden, doch fehlt es weiterhin an einer grossen Zahl von Plätzen.

Der SAV weist weiter darauf hin, dass Impulsprogramme nicht zu Dauerlösungen werden dürfen. Es kann auf längere Sicht nicht Sache des Bundes sein, Impulse die für die Entstehung neuer Kleinkind-Betreuungsplätze zu geben. Vielmehr müssen sich Kantone und Gemeinden um Familienpolitik und notwendige Betreuungsplätze kümmern.

Der SAV begrüsst, dass die geschaffenen Plätze nachhaltig sind und nur noch neue Institutionen unterstützt werden. Kritisch beurteilt der Verband hingegen, dass etliche Krippen das Angebot erst nach Ablauf der Finanzierung bedarfsgerechter machten. So nahmen ein Viertel aller Betreuungseinrichtungen erst nach dem Ende der Finanzhilfen Anpassungen bei den Öffnungszeiten, beim Alterskonzept oder Personal  vor. Hier setzt die Subventionierung falsche Anreize.