Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Faktische Ausübung gewerkschaftlicher Tätigkeit

Eine Kündigung bei gewerkschaftlicher Tätigkeit des Arbeitnehmers ist nicht per se missbräuchlich, sondern nur, wenn diese das Kündigungsmotiv darstellt. So weit die Arbeitgeberin keine Kenntnis von dieser Tätigkeit hat, kann sie auch nicht den Kündigungsgrund darstellen.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 18. Juni 2013 (4A_169/2013)

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  • August 2014

    Faktische Ausübung gewerkschaftlicher Tätigkeit

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