Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Erwähnung von Krankheit im Arbeitszeugnis

Längere, auch krankheitsbedingte Arbeitsunterbrüche sind in einem qualifizierten Zeugnis zu erwähnen, wenn sie im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer erheblich ins Gewicht fallen. Zum Beispiel wenn bezüglich der erworbenen Berufserfahrung ein falscher Eindruck entsteht.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 6. September 2010 (4A_187/2010)

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  • Februar 2011

    Erwähnung von Krankheit im Arbeitszeugnis

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