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Erwähnung Konkurrenzverbot in Nachträgen zum Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag wurde ein Konkurrenzverbot vereinbart und in zwei Nachträgen zum Vertrag ausdrücklich bestätigt. Im dritten Nachtrag wurde das Konkurrenzverbot nicht mehr erwähnt, wodurch eine Unklarheit entstand. Das Konkurrenzverbot wurde damit konkludent aufgehoben.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, 19. Mai 2009 (4A_581/2008)

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  • November 2010

    Erwähnung Konkurrenzverbot in Nachträgen zum Arbeitsvertrag

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