Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Einschluss der Ferienentschädigung in den Lohn

Nur im Ausnahmefall, bei Arbeitsverhältnissen mit unregelmässiger Teilzeitarbeit, kann die Entschädigung für die Ferien in den Lohn eingeschlossen werden. Dann muss sich aber aus der Lohnabrechnung klar ergeben, welcher Anteil des Lohnes Abgeltung für die Ferien ist. Ist dies nicht der Fall, riskiert der Arbeitgeber, den Lohn für die Ferien nochmals bezahlen zu müssen.

Urteil der Schweizerischen Bundesgerichts, 18. Februar 2013 (4A_341 / 2012)
(Übersetzung aus dem Italienischen)

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  • September 2013

    Einschluss der Ferienentschädigung in den Lohn

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