Drittes Konjunkturpaket: Kurzarbeitende und junge Arbeitslose erhalten Unterstützung

6. Januar 2010 News

Die Massnahmen, welche das Parlament mit dem dritten Konjunkturpaket beschlossen hat, sind seit Anfang Jahr in Kraft. Sie sollen Jugendlichen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen und Mitarbeitende von Unternehmen in Kurzarbeit für den Aufschwung rüsten.

Arbeitgeber, die junge Stellensuchende mit wenig Berufserfahrung unbefristet einstellen, werden 6 Monate Lohnbeiträge gewährleistet. Erwerbslose, denen Langzeitarbeitslosigkeit droht, erhalten nach Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) eine Einstieghilfe in den Arbeitsmarkt. Die angestellten Personen müssen jünger als 30 Jahre alt und während mehr als 7 Monaten arbeitslos gewesen sein. Der Lohnzuschuss beträgt monatlich 1000 Fr. für eine Vollzeitstelle und entsprechend weniger bei einem Teilpensum. Die Massnahme kostet den Bund 12 Mio. Fr.

Für die Weiterbildung von Kurzarbeitenden sowie Standortbestimmungen für Betriebe mit Kurzarbeit enthält das dritte Konjunkturpaket 30 Mio. Fr. Hoch qualifizierte Arbeitnehmende in Kurzarbeit können überdies an Hochschulen lehren und forschen und erhalten weiterhin Entschädigung für Kurzarbeit. Beantragt werden müssen die Beiträge bei den zuständigen Stellen der Kantone.
Diese Massnahmen sind Teil des dritten Konjunkturpakets, das das Eidgenössische Parlament im letzten Jahr beschlossen hat. Der Bundesrat ist vom Parlament dazu ermächtigt worden, die Höchstdauer der Kurzarbeit von derzeit 18 auf 24 Monate zu verlängern. Er wird laut Seco im Frühjahr einen Entscheid fällen.