Die Schweiz macht erfreuliche Fortschritte in den EU-Verhandlungen
Die heute kommunizierten Fortschritte in den Verhandlungen mit der Europäischen Union sind zu begrüssen. Die noch ungelösten Probleme müssen weiter hart verhandelt werden, um ein Paket zu erzielen, dass vor dem Volk standhält.
| Roland A. Müller
Der Bundesrat hat heute Mittwoch, 6. November 2024, über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) bezüglich der bilateralen Verträge informiert. Die kommunizierten Fortschritte sind erfreulich, obwohl nach wie vor ungeklärte Punkte bestehen, namentlich in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Strom und Schweizer Kohäsionsbeitrag, die noch weiterer Verhandlungen bedürfen.
Die Arbeitgeber begrüssen die erzielten Fortschritte und unterstützen den Bundesrat im Vorhaben, hart zu verhandeln, um Lösungen zu erzielen, die mehrheitsfähig sind und als Gesamtlösung als klarer Gewinn für die Schweizer Bevölkerung erkannt werden.
Die Arbeitgeber halten zudem fest, dass der Bundesrat zur Absicherung des hiesigen Lohnschutzes mit dem dreistufigen Absicherungskonzept eine geeignete Lösung verhandeln konnte. Allenfalls noch offene Punkte bei den Flankierenden Massnahmen gemäss Verhandlungsmandat sind noch zu klären.
Sachfremde Massnahmen wie beispielsweise Kündigungsschutzausbau, die Einführung flächendeckender Mindestlöhne oder eine obligatorische Krankentaggeldversicherung, die nichts mit dem Thema zu tun haben, lehnen sie entschieden ab.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.