Die Krise mit Kurzarbeit dämpfen

12. Februar 2010 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die geplante Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate. Die Massnahme soll den Betrieben im ausserordentlichen Charakter der derzeitigen Rezession eine gewisse Planungssicherheit bringen.

Die Kurzarbeit ist für Zeiten mit Auftragsmangel gedacht. Statt Personal entlassen zu müssen, können Betriebe für Mitarbeitende Kurzarbeit anordnen. Die anfallenden Kosten werden von der Arbeitslosenkasse entschädigt. Der Bundesrat kann gemäss Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen die Dauer der Kurzarbeit auf maximal 24 Monate erhöhen. Wegen der Wirtschaftskrise verlängerte er sie im April 2009 von 12 auf 18 Monate. In einer Anhörung wollte nun das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wissen, ob der Bundesrat die Kurzarbeit per 1. April 2010 nochmals um 6 Monate verlängern soll. Die Verlängerung wäre bis Ende 2011 befristet.

Sicherheit bei der Planung
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt in seiner Stellungnahme die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate und die damit verbundenen Änderungen der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV). Damit will der SAV dem ausserordentlichen Charakter der aktuellen Rezession Rechnung tragen, die 2010 zu einem weiteren Einbruch der Beschäftigung führen wird. Der Verband hält es für gerechtfertigt, der vorab betroffenen Exportindustrie bei der längerfristigen Planung ihrer Produktionskapazitäten eine gewisse Sicherheit zu geben.

Der SAV erachtet die Kurzarbeit als geeignetes und effektives Instrument, um die konjunkturellen Schwankungen und Auftragseinbrüche zu überbrücken und so der Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Die Verlängerung der Kurzarbeit ermöglicht den betroffenen Unternehmen, qualifiziertes Personal und bestehendes Know-how zu behalten. Mit dieser Massnahme können sie dann vom Wiederaufschwung schneller profitieren.

Risiken sind verantwortbar
Kurzarbeit ist für Unternehmen nicht gratis. Sie müssen einen Teil der Sozialkosten tragen und aktuell einen Karenztag pro Arbeitnehmenden und Abrechnungsperiode übernehmen. Zudem liegen die Kosten, die bei einer Verlängerung der Kurzarbeit für die Arbeitslosenversicherung anfallen, in der Regel tiefer als bei Entlassungen.

Allfällige Strukturerhaltungs-Risiken erachtet der SAV für gering. Schweizerische Exporteure haben heute oftmals mit Wettbewerbsverzerrungen zu kämpfen, da viele Konkurrenten im Ausland massive staatliche Unterstützung erhalten.