Die Erbschaftssteuer-Initiative lenkt von den AHV-Problemen ab
Die angekündigte Initiative für eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer lenkt von den kommenden finanziellen Problemen der AHV ab. Diese sind nicht mit zusätzlichen Finanzspritzen zu lösen, sondern erfordern strukturelle Reformen. Neue Steuerbelastungen schmälern zudem das Wachstum, auf das die AHV dringend angewiesen ist.
| Roland A. Müller
Die heute angekündigte Initiative für eine nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine weiterer Versuch, die absehbaren finanziellen Probleme der AHV mit zusätzlichen Einnahmen zu überdecken. Die demografische Entwicklung, das heisst die beschleunigte Verschlechterung des Rentner/Aktiven-Verhältnisses, stellt die AHV vor strukturelle Herausforderungen, die auch mit strukturellen Reformen zu meistern sind. Von dieser Tatsache darf nicht mit der Erschliessung neuer Finanzierungsquellen abgelenkt werden, zumal die Erträge einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer die ohne Reformen drohenden Finanzierungslücken bei der AHV nicht schliessen könnten. Der AHV-Reformprozess darf durch die untaugliche Erbschaftssteuer-Initiative nicht verzögert werden.
Unzumutbare Folgen für KMU und das Wachstum
Die Erbschaftssteuer-Initiative greift in den erfolgreichen schweizerischen Steuerföderalismus ein und stellt zahlreiche kantonale Volksentscheide zur Verminderung der Nachlassbelastungen wieder in Frage. Sie bringt vor allem den KMU zusätzliche steuerliche Belastungen und schmälert insgesamt das Wachstum, auf welches auch die AHV dringend angewiesen ist. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der AHV muss die Erbschaftssteuer-Initiative abgelehnt werden.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.