Nun ist es definitiv: Der Rahmenkredit für die Berufsbildung und die Zahlungskredite werden angehoben. Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat in der Debatte zum Kredit 2012 für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Der Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
| Roland A. Müller
Der Nationalrat entschied, den Rahmenkredit für die Berufsbildung um 82 statt nur um 36 Mio. Franken aufzustocken. Er stimmte – nach dem Ständerat – in der Debatte zum Kredit 2012 für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Damit werden der Rahmenkredit für Berufsbildung auf 757,6 Mio. Franken und die Zahlungskredite auf 88 Mio. Franken angehoben.
Wichtiges Signal zugunsten Berufsbildung
Das sind 82 respektive 18 Mio. Franken mehr als der Bundesrat beantragt hatte. Dank der Aufstockung steigt der Bundesanteil an den Berufsbildungsausgaben nun auf die gesetzlich vorgesehenen 25%. Insgesamt beläuft sich der BFI-Kredit auf knapp 5,3 Mrd. Franken.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid. Er erachtet den Bundeanteil von 25% an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand als sachlich absolut nötig und als politisch wichtiges Signal zugunsten der Berufsbildung. Damit ist gleichzeitig eine langjährige Forderung der Akteure der Berufsbildung erfüllt.
System als Quelle für Fachkräftenachwuchs
Das Berufsbildungssystem ist für die Schweizer Wirtschaft die bedeutendste Quelle von Fachkräftenachwuchs und auch dank seiner Integrationsfunktion (Verhindern von Jugendarbeitslosigkeit) von hoher Wichtigkeit.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.