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Definition des höheren leitenden Angestellten

Für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmender als höherer leitender Angestellter gilt und damit den Arbeitszeitvorschriften des Arbeitsgesetzes nicht unterstellt wird, ist auf das Gesamtbild der ausgeübten Tätigkeit abzustellen. Einzelne Aspekte wie Unterschrifts- oder Weisungsbefugnisse oder die Höhe des Lohns sind für sich allein nicht ausschlaggebend.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 23. August 2010 (4A_258/2010)

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  • März 2011

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