Bundesrat setzt weiter auf bilateralen Weg

19. August 2010 News

Der Bundesrat an einer Klausursitzung beschlossen, dass die Schweiz im Verhältnis zur EU weiterhin den bilateralen Weg gehen soll. Dieser bleibe das innenpolitisch am breitesten abgestützte Instrument der Europapolitik.

Der Bundesrat setzt im Verhältnis zur EU weiterhin auf den bilateralen Weg. Er sei der Überzeugung, dass dieser gangbar sei, teilte er mit und bilanzierte damit das Ergebnis einer Klausur. Der bilaterale Weg bleibe das innenpolitisch am breitesten abgestützte Instrument der Europapolitik.

“EU wichtiger Partner für die Schweiz”
Der Bundesrat sei überzeugt vom bilateralen Weg, sagte Bundespräsidentin Doris Leuthard vor den Medien in Bern. “Wir dürfen nicht vergessen, dass die Schweiz für die EU ein wichtiger Partner ist.” Die Schweiz leiste ihren Beitrag, gab Leuthard zu bedenken – von der Neat bis hin zu den Kohäsionszahlungen. Auch sei unser Land nach den USA der zweitwichtigste Wirtschaftspartner der EU.

Der Bundesrat habe an seiner Klausursitzung alle Varianten und Fragen diskutiert. Er ist zum Schluss gekommen, dass der bilaterale Weg nach wie vor genügend Handlungsspielraum lasse, um die Interessen der Schweiz zu wahren. “Wir verhehlen aber nicht, dass es schwieriger geworden ist”, sagte Leuthard. Zum einen habe sich die EU vergrössert, zum anderen müssten die 120 Abkommen ständig verwaltet werden, was die Arbeit von ständigen gemischten Ausschüssen bedinge. Auch habe sich seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags innerhalb der EU einiges geändert.

Arbeitsgruppe eingesetzt
Die institutionellen Probleme gelte es zu lösen. Der Bundesrat habe deshalb eine die Arbeitsgruppe eingesetzt. Bis Ende Jahr sollen erste Lösungsvorschläge auf dem Tisch liegen. Bei der Weiterführung des bilateralen Wegs soll die Souveränität beider Partner respektiert werden. Eine automatische Übernahme von neuem EU-Recht schliesst der Bundesrat aus. Die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe soll klären, wie der bilaterale Weg weiterentwickelt werden könnte. Zu klären ist etwa, wer die Umsetzung der Abkommen überprüft und wer bei Unstimmigkeiten entscheidet.